Als erste schriftliche Erwähnung von Krummennaab (und auch von Erbendorf) wird teilweise noch heute kritiklos der 14. April 1109 genannt; dieses Datum trägt eine augenscheinliche Urkunde von Papst Paschalis II. an das Kloster Weißenohe in Oberfranken. Im Jahr 1930 hat Karl Theodor Lauter den Nachweis erbracht, dass es sich bei dieser Urkunde um eine „fromme“ klösterliche Fälschung von ca. 1150 handelt.
Es sind sogar zwei falsche Urkunden mit dem Datum 14. April 1109 vorhanden. Sie gehen jedoch auf eine echte Urkunde zurück, die ebenfalls das genannte Datum trug. Die Originalurkunde ist zwar nicht erhalten (man muss davon ausgehen, dass sie später vernichtet worden ist, da das echte päpstliche Siegel an die erste Fälschung angebracht wurde), aber immerhin hat sich der Inhalt als Abschrift in einem Codex des Klosters Wessobrunn gefunden. Für Krummennaab und Erbendorf ist nun das Entscheidende, dass es in der Wessobrunner Abschrift der Originalurkunde eine namentliche Aufzählung der Orte nicht gab, sondern dass das Kloster Weißenohe im Jahr 1109 von Paschalis II. nur eine allgemeine Bestätigung seines Besitzes erhielt.
Krummennaab und Erbendorf werden in der ersten Fälschung erwähnt, die um das Jahr 1150 vom Kloster angefertigt worden ist. Man ging lange von der Echtheit aus, da an ihr das Originalsiegel (Bulle) des Papstes von 1109 hing. Was war aber rund 40 Jahre nach 1109 plötzlich das Motiv für die Urkundenfälschung? Entweder die Orte und Güter gehörten 1109 bereits tatsächlich dem Kloster und man wollte nun vorsichtshalber – um den Rechtsanspruch zu untermauern – sie auch namentlich aufführen, da das Original des Papstes dies einst unterließ oder, was für das Mittelalter typisch ist, dass der ein oder andere Besitzanspruch um 1150 fragwürdig bzw. mancher Besitz inzwischen verloren gegangen war und nun ein evtl. noch durchzusetzender Rechtsanspruch im Konfliktfall durch namentliche Nennung in einer päpstlichen Urkunde „klargestellt“ und untermauert werden sollte. Die erste urkundliche Erwähnung von Krummennaab (und Erbendorf) ist heute daher korrekt mit „um 1150“ bzw. „Mitte des 12. Jahrhunderts“ anzugeben.
Der Vollständigkeit halber sei auch noch auf die zweite Fälschung der Urkunde von 1109, die zwischen den Jahren 1200 und vor 1205 entstand, eingegangen: Sie enthält zunächst auch die namentliche Nennung der Orte wie die erste 50 Jahre vorher. Nun, am Beginn des 13. Jahrhunderts, gab es ein neues Motiv. Es ging dem Kloster jetzt um das Recht der freien Vogtwahl, d. h. des weltlichen Schutzherrn, die in der Originalurkunde von 1109 noch gar nicht erwähnt wird. Darüber werden nun in der zweiten Fälschung einige Sätze eingefügt und der staufischen Königskanzlei vorgelegt, um vom deutschen König Philipp v. Schwaben eine Urkunde über königlichen Schutz und über die freie Vogtwahl zu erlangen, was auch funktionierte – allerdings mit der Einschränkung, dass das Kloster im Falle einer Vogtwahl zuvor die Zustimmung des Königs einholen muss. Die Urkunde des Königs wurde am 14. April 1205 in Nürnberg ausgestellt.
Lauter hat auch den Fälscher der ersten Urkunde ausfindig gemacht: Es war ein Bamberger Mönch des Klosters Michelsberg, der als Profi in diesen Dingen für die Weißenoher Kollegen die Urkunde auftragsgemäß hergestellt hat.
Noch im 12. Jahrhundert könnte hier unter der Herrschaft der Sulzbacher Grafen ein adliger Sitz wohl von einer Linie der Trautenberger errichtet worden sein, die sich daraufhin „Chrumnaber“ nannten. Wo sich einst der mittelalterliche Urmeierhof und später eine Burg – schließlich ein Schloss – befand, stand später die Porzellanfabrik. Zur Herrschaft Parkstein gehörig fiel Krummennaab nach dem Erwerb dieses Territoriums im 14. Jh. durch Kaiser Karl IV. für kurze Zeit unter die Oberhoheit des Königreichs Böhmen, bis der Kaiser und sein Sohn und Nachfolger König Wenzel Parkstein an die Wittelsbacher veräußerten. Das Amt Parkstein stand von 1559 bis 1714 unter gemeinsamer wittelsbachischer Herrschaft sowohl von der Kurpfälzer- als auch der Pfalz-Neuburgischen Linie und hieß daher „Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden“. Noch im 14 Jahrhundert erwarben die Wild von Wellenreuth (Wildenreuth) den Ort. Am 28. März 1382 verkauften sie zunächst Teile der Gutsherrschaft Krummennaab, später auch den Rest an Albrecht Notthafft zu Weißenstein, dessen Familie bis 1562 den Ort innehatte. Sie gewährten den Nürnberger Burggrafen das Öffnungsrecht für den Ort und das Schloss – sowie 1448 auch den Pfalzgrafen bei Rhein und den Herzögen von Bayern. Schließlich erwarben sie Anfang des 15. Jahrhunderts auch die Gutsherrschaft Thumsenreuth. Hans Notthafft von Weißenstein verkaufte die Herrschaft Krummennaab am 21. August 1564 an Georg Hektor Wispeck zu Velburg der vom Kurfürsten Friedrich mit dem Ort belehnt wurde. Es war Wispeck, der das bis dahin als Eigengut (Allod) seiner Besitzer geltende Krummennaab dem Kurfürsten zu Lehen auftrug, das so zu einem kurpfälzischen Rittermannlehen wurde. Bereits 1571 verkaufte er jedoch bereits den Ort wieder, nämlich an Georg von Rochau, dem Landrichter und Pfleger von Parkstein. Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) brachte es mit sich, dass die Herrschaft an Wert verlor und schließlich 1668 an Wolf Ernst von Lindenfels zu Weidenberg verkauft wurde. Bis 1724 hatten die Lindenfels die Gutsherrschaft Krummennaab inne, nachdem sie bereits 1661 das benachbarte pfälzische Lehen Thumsenreuth erworben hatten.
Ein adliger französischer Emigrant, Louis Anne de Sainte Marie Eglise, kaufte 1725 die Hofmark Krummennaab und auch das Landsassengut Bernstein. Unter ihm ging es mit dem Ort wieder wirtschaftlich bergauf, da er viel ins Handwerk investierte. Er starb 80-jährig am 26. Januar 1756. Unter ihm wurde das Mannlehen in ein Söhne- und Töchterlehen umgewandelt, sodass die Herrschaft auch an Töchter weitergegeben werden konnte. Nach seinem Tod betrieb jedoch die Witwe wegen des Schuldenstandes den Verkauf. Dies gelang ihr aber erst 1778/79 an die Familie von Öxle, die das Pfalzlehen Krummennaab bereits wieder 1787 an Johann Georg von Grafenstein (Landrichter und Pfleger von Parkstein) weiterverkauften. Um 1779 zählte das Landsassengut 312 Einwohner, wovon 233 auf Krummennaab selbst entfielen. Die Grafenstein hatten den Ort bis 1856 inne. 1848 endete in Deutschland die adelige Grundherrschaft und Niedergerichtsbarkeit. Karl Theodor von Künsberg war ab 1856 der letzte adelige Inhaber des Ritterguts Krummennaab, der sich jedoch hauptsächlich auf seinen Gütern in Guttenthau und Kaibitz aufhielt. Von ihm wurde der Gutsbesitz zerschlagen; u. a. wurde das Schlossareal verkauft und dort ab 1897 Porzellan produziert. Die Porzellanfabrik wurde nun immer mehr erweitert, besonders nachdem sie Wilhelm Seltmann 1939 erworben hatte. Der Ausbau der Fabrik 1966 brachte dann auch das Ende für die Reste des alten Schlosses.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite von Familie Notthaft, die ihren Sitz in Krummennaab und Thumsenreuth hatte.
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