Rechtsbehelfe

Widerspruch gegen Bescheide der Gemeinde Krummennaab:

Wenn Sie einen Bescheid der Gemeinde Krummennaab erhalten haben und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen. Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, ob Sie einen Widerspruch bei der Gemeinde Krummennaab einlegen können oder / und eine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden kann und welche Frist Sie dafür einzuhalten haben.

Eine Klage zum Verwaltungsgericht kann (nach derzeitiger Rechtslage) nur schriftlich beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung auch ein Widerspruch zugelassen ist, ist dieser im Regelfall ebenfalls schriftlich bei der Gemeinde Krummennaab einzureichen. Ausnahmsweise kann der Widerspruch auch elektronisch an die Gemeinde Krummennaab übermittelt werden.

Sie können Ihren Widerspruch in Form eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur direkt an folgende E-Mail-Adresse der Gemeinde Krummennaab senden:

poststelle@krummennaab.de