An der Bahntrasse auf Höhe des Ortsteils Scheibe wird illegal Grüngut entsorgt, was eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann (§ 69 Abs. 3 KrWG).
Das Landratsamt sowie das Wasserwirtschaftsamt sind, neben der Gemeinde, in den Fall eingebunden.
Rathaus und Bürgerbüro
Hauptstraße 1
92703 Krummennaab
Tel: 09682 9211-0
Fax: 09682 9211-99
E-Mail: poststelle@krummennaab.de