Bekanntmachungen

Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

Die Finanzverwaltung hat den Gemeinden mitgeteilt:

Auch die Kommunen erhalten im Zuge der Grundsteuerreform viele Nachfragen, insbesondere zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke.

Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Wir bitten Sie die Bürgerinnen und Bürger bei Nachfragen darauf hinzuweisen, dass die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.

An alle Familien, die einen Pflegefall haben

Für nicht wiederverwendbare Pflegehilfsmittel (Unterlagen, Schutzschürzen, Gummihandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel & Co.) zahlen die Krankenkassen 40 € / Monat (Pflegepaket).

Sprechen Sie mit Ihrer Kasse und Ihrem Versorger. Informieren Sie bitte auch Ihnen bekannte Pflegepersonen, die diesen Aushang nicht gelesen haben.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Info gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Angela Haderer
Behindertenbeauftragte der Gemeinde Krummennaab

zu erreichen unter:
AH-BehindBA-Kru[at]Kabelmail.de
Tel. 09682-8069313

Landkreis fördert Mehrwegwindeln

Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Kind möglich / „Hoffnung, dass viele das Angebot nutzen“

Schon gewusst?! Durch den Einsatz von Wegwerfwindeln entsteht pro Kind ein Müllberg von über einer Tonne!

Bei der Verwendung von Mehrwegwindeln dagegen vermeidet man nicht nur jede Menge Abfall, sondern man spart sich bis zum „Trockensein“ Ihres Kindes bares Geld. Da die Anschaffung von Mehrwegwickelutensilien jedoch oftmals teuer ist, unterstützt der Landkreis Tirschenreuth Eltern einmalig mit einem Zuschuss von 50% der Anschaffungskosten, max. 100 € jedoch pro Kind. Den Beschluss fasste der Kreisausschuss bereits Ende Oktober. „Wir hoffen, dass viele Familien dieses Angebot nutzen“, so Landrat Roland Grillmeier. 

Erstattungsfähig sind alle Kosten, die ab dem 01.01.2021 angefallen sind. Eine Antragstellung ist bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier: https://www.kreis-tir.de/fachbereiche/abfall-entsorgung/formulare/

Das Antragsformular:

Denken Sie über einen Windelwechsel nach? Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit beim Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises (09633/923193-21).

Beratungs- und Informationsstunden der Sozialverwaltung des Bezirks

im Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, Anbau Amtsgebäude, 1. Stock, Zimmer 123 (barrierefrei).

Neutrale und kostenlose Beratung zu Fragen zur Hilfe zur Pflege, Ambulanten Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Jeweils am

12.04.22

26.04.22

10.05.22

24.05.22

21.06.22

05.07.22

19.07.22

02.08.2022

16.08.2022

30.08.2022

11.10.2022

25.10.2022

08.11.2022

22.11.2022

06.12.2022

20.12.2022

03.01.2023

17.01.2023

31.01.2023

jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr (Änderungen vorbehalten).

Um Terminvereinbarung wird gebeten:
Telefon-Nummer: 0941 / 9100–2114 oder 0941/9100–2152
E-Mail: beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de