Die Finanzverwaltung hat den Gemeinden mitgeteilt:
Auch die Kommunen erhalten im Zuge der Grundsteuerreform viele Nachfragen, insbesondere zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke.
Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Wir bitten Sie die Bürgerinnen und Bürger bei Nachfragen darauf hinzuweisen, dass die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.
Für nicht wiederverwendbare Pflegehilfsmittel (Unterlagen, Schutzschürzen, Gummihandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel & Co.) zahlen die Krankenkassen 40 € / Monat (Pflegepaket).
Sprechen Sie mit Ihrer Kasse und Ihrem Versorger. Informieren Sie bitte auch Ihnen bekannte Pflegepersonen, die diesen Aushang nicht gelesen haben.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Info gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Angela Haderer
Behindertenbeauftragte der Gemeinde Krummennaab
zu erreichen unter:
AH-BehindBA-Kru[at]Kabelmail.de
Tel. 09682-8069313
Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Kind möglich / „Hoffnung, dass viele das Angebot nutzen“
Schon gewusst?! Durch den Einsatz von Wegwerfwindeln entsteht pro Kind ein Müllberg von über einer Tonne!
Bei der Verwendung von Mehrwegwindeln dagegen vermeidet man nicht nur jede Menge Abfall, sondern man spart sich bis zum „Trockensein“ Ihres Kindes bares Geld. Da die Anschaffung von Mehrwegwickelutensilien jedoch oftmals teuer ist, unterstützt der Landkreis Tirschenreuth Eltern einmalig mit einem Zuschuss von 50% der Anschaffungskosten, max. 100 € jedoch pro Kind. Den Beschluss fasste der Kreisausschuss bereits Ende Oktober. „Wir hoffen, dass viele Familien dieses Angebot nutzen“, so Landrat Roland Grillmeier.
Erstattungsfähig sind alle Kosten, die ab dem 01.01.2021 angefallen sind. Eine Antragstellung ist bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier: https://www.kreis-tir.de/fachbereiche/abfall-entsorgung/formulare/
Das Antragsformular:
Denken Sie über einen Windelwechsel nach? Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit beim Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises (09633/923193-21).
im Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, Anbau Amtsgebäude, 1. Stock, Zimmer 123 (barrierefrei).
Neutrale und kostenlose Beratung zu Fragen zur Hilfe zur Pflege, Ambulanten Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Jeweils am
12.04.22
26.04.22
10.05.22
24.05.22
21.06.22
05.07.22
19.07.22
02.08.2022
16.08.2022
30.08.2022
11.10.2022
25.10.2022
08.11.2022
22.11.2022
06.12.2022
20.12.2022
03.01.2023
17.01.2023
31.01.2023
jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr (Änderungen vorbehalten).
Um Terminvereinbarung wird gebeten:
Telefon-Nummer: 0941 / 9100–2114 oder 0941/9100–2152
E-Mail: beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de
Rathaus und Bürgerbüro
Hauptstraße 1
92703 Krummennaab
Tel: 09682 9211-0
Fax: 09682 9211-99
E-Mail: poststelle@krummennaab.de