Ordnungswidrige Grünabfälle am Heinbach entsorgt
An der Bahntrasse auf Höhe des Ortsteils Scheibe wird illegal Grüngut entsorgt, was eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann (§ 69 Abs. 3 KrWG).
Das Landratsamt sowie das Wasserwirtschaftsamt sind, neben der Gemeinde, in den Fall eingebunden.