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Abschaffung des Jugendfischereischeines

Als Entbürokratisierungsmaßnahme hat der Freistaat Bayern den Jugendfischereischein, der ab dem 10. Lebensjahr möglich war, abgeschafft. Dadurch entfallen die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung).

Ab dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des 7. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Jugendfischereischein fischen.

5. Änderung Flächennutzungsplan