An der Bahntrasse auf Höhe des Ortsteils Scheibe wird illegal Grüngut entsorgt, was eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann (§ 69 Abs. 3 KrWG).
Das Landratsamt sowie das Wasserwirtschaftsamt sind, neben der Gemeinde, in den Fall eingebunden.
Die Gemeinde Krummennaab sucht zum 1. Juni 2023 einen Pächter für den Campingplatz Erlenweiher, Kiosk und Badeweiher eingeschlossen.
Was erwarten wir?
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Die Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie im Rathaus oder auf unserer Homepage. Die Bewerbungsfrist endet am 17. Februar 2023.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Bürgermeisterin Marion Höcht (marion.hoecht@krummennaab.de) oder Herr Geschäftsstellenleiter Bernhard Frummet(bernhard.frummet@krummennaab.de) gerne zur Verfügung.
Rathaus und Bürgerbüro
Hauptstraße 1
92703 Krummennaab
Tel: 09682 9211-0
Fax: 09682 9211-99
E-Mail: poststelle@krummennaab.de