Regensburg/Tirschenreuth. Einer Briefwählerin in der Stadt Tirschenreuth (Stimmkreis 307 Tirschenreuth) wurde ein fehlerhaft zugeschnittener Stimmzettel D für die Zweitstimmte der Bezirkswahl ausgegeben. Dieser Fall wurde am Donnerstag bekannt. In anderen Gemeinden im Stimmkreis 307 Tirschenreuth hat sich bislang keine Briefwählerin/kein Briefwähler gemeldet. Bei einer Kontrolle der Stimmzettelbestände aller Gemeinden im Stimmkreis 307 Tirschenreuth sind daraufhin vereinzelt fehlerhaft zugeschnittene Stimmzettel D entdeckt worden.
Welche Varianten an fehlerhaft zugeschnittenen Stimmzettel D sind bislang bekannt?
Um größtmögliche Sicherheit für die ordnungsgemäße Wahldurchführung zu erreichen, wurde vom Wahlkreisleiter in Abstimmung mit dem Stimmkreisleiter beschlossen, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler des Stimmkreises 307 Tirschenreuth, deren Wahlunterlagen vor Bekanntwerden des Vorfalls verschickt worden waren, von ihren Wahlämtern individuell angeschrieben werden. Dabei handelt es sich um knapp 15.000 Briefwählerinnen und Briefwähler.
Briefwählerinnen und Briefwähler im Stimmkreis 307 Tirschenreuth werden gebeten, ihre Wahlunterlagen zu kontrollieren und für den Fall, dass ein fehlerhafter Stimmzettel ausgehändigt wurde, sich umgehend bei ihrem Wahlamt zu melden, damit der Stimmzettel ausgetauscht werden kann.
Wie kann überprüft werden, ob der Stimmzettel fehlerhaft zugeschnitten wurde?
Was ist zu beachten, wenn ein Briefwähler seine Umschläge bereits verschlossen hat?
Solange der Wahlbrief beim Wahlamt noch nicht eingegangen ist, kann er zur Kontrolle der Stimmzettel geöffnet werden. Die Unterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und/oder Wahlbriefumschlag) können in diesem Fall vom Wahlamt nochmals anfordert werden.
Was ist, wenn der Wahlbrief bereits abgegeben wurde?
Wahlbriefe, die bereits im Wahlamt eingegangen sind, dürfen nicht mehr zurückgegeben werden. Briefwählerinnen und Briefwähler, die sich unsicher sind, ob Sie auf dem richtigen Stimmzettel gewählt haben, sollten sich umgehend beim Wahlamt melden. Es besteht die Möglichkeit, den ausgegebenen und verwendeten Wahlschein für ungültig zu erklären und einen Wahlschein mit allen Briefwahlunterlagen neu zu erteilen.
Das Kinderhaus St. Marien hat ab September 2023 von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet; eine Mittagsbetreuung ist inbegriffen. Damit steht weiterhin ein umfangreiches und hochwertiges Angebot in der Gemeinde Krummennaab für einheimische und auswärtige Krippen- und Kindergartenkinder kostengünstig zur Verfügung.
Weitere Infos erteilt gerne die Leiterin unseres Kinderhauses, Frau Anita Jungkunz, persönlich unter Tel. 0 96 82 – 39 45
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