Aus gegebenen Anlass weist die Gemeinde Krummennaab noch einmal auf die erlassene Hundehaltungsverordnung vom 16. Mai 2019 (einsehbar unter https://www.krummennaab.de/die-gemeinde/rathaus/satzungen.html) hin. § 2 der Hundehaltungsverordnung regelt das Verhalten im restlichen Gemeindegebiet ohne Anleinzwang (Verbote) wie folgt:
(1) Wer Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe mind. 50 cm) in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen des übrigen Gemeindegebiets Krummennaab mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
(2) Auf Sportanlagen, Kinderspielplätzen und in Kindergärten und deren näheren Umgriff des gesamten Gemeindegebietes Krummennaab sowie bei größeren Veranstaltungen auf öffentlichen Grundflächen und Plätzen ist das Mitführen von Kampfhunden und großen Hunden grundsätzlich untersagt. Zum näheren Umgriff gehören die unmittelbar angrenzenden Flächen, insbesondere die Bereiche, in denen sich die Aufsichtspersonen der Kinder regelmäßig aufhalten (z. B. Ruhebänke, Wegflächen im Bereich der Spieleinrichtungen, usw.). Auch ein Mitführen an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
Zusätzlich weist § 1 Abs. 3 der Hundehaltungsverordnung auf die ständige Aufsichtspflicht bzw. ständige Einflussnahme auf den Hund beim freien Umherlaufen in Gemeindegebiet ohne Anleinzwang hin.
Wer einen Hund nicht unter Aufsicht führt oder einen Hund auf Sportanlagen, Kinderspielplätzen und in Kindergärten mitführt, begeht zu diesem Zeitpunkt eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße belegt werden kann (gem. § 5 Nr. 3 und 4 der Hundehaltungsverordnung).
Auch nimmt die Gemeinde Krummennaab jeglichen Abstand von Internetaufrufen auf Facebook, Twitter oder sonstigen sozialen Medien hinsichtlich dieses Themas. Die Gemeinde Krummennaab unterstützt weder solche Aufrufe noch ist sie daran beteiligt. Initiatoren von solchen Aufrufen sollten die Konsequenzen ihres Tun´s und deren Folgen bewusst sein.
Zu guter Letzt möchte die Gemeinde Krummennaab auch noch einmal auf die zunehmende Verkotung des an den Ortsteilen Scheibe und Krummennaab vorbeilaufenden Fichtelnaabradweges trotz aufgestellter Hundekotbehälter mit Hundekotbeutel hinweisen. Dieser Zustand ist in keinster Weise akzeptabel und wird auch nicht geduldet. Ein Vergehen wird ebenfalls streng geahndet.
Wir appellieren an alle die Regelungen zu beachten und einzuhalten!