Aufträge für Feuerwehrhaus-Sanierung vergeben

Die Krummennaaber Gemeinderäte hatten in der vergangenen Sitzung über vieles zu entscheiden.

Der Gemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen bezüglich der vorgebrachten Anregungen für das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Naabacker-Erweiterung“ zu. Außerdem wurde die 3. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung und den Satzungsbeschluss nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekanntzumachen. Dem Entwurf für das Bauleitplanungsverfahren „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Naabacker-Erweiterung“ gab der Gemeinderat ebenfalls seine Zustimmung.

Für die Sanierung und den Anbau des Feuerwehrhauses Krummennaab stand die Vergabe der Arbeiten auf der Tagesordnung. Den Gerüstbau und die Fassadensanierung übernimmt jeweils der ortsansässige Malerbetrieb Lendner. Für den Hallenanbau gab die Firma Noba Industrie- und Hallenbau GmbH aus Altenstadt/WN das wirtschaftlichste Angebot ab und erhielt deshalb den Auftrag.

Wegen der hohen Kosten von 17.000 Euro und des aktuell geringen Nutzens lehnte es der Gemeinderat ab, dass das Bayernwerk Leerrohre zum Ausbau des Glasfasernetzes in der Friedenfelser Straße verlegt.

Eine erste Änderung bezüglich einer Anhebung der Hundesteuer wurde beschlossen: Die Hundesteuer ist demnach eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn das Tier nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei Monate, entfällt die Steuerpflicht.

Die Satzung der Gemeinde über Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde wurde letztmalig am 8. August 2011 aktualisiert. Die vergangene überregionale Rechnungsprüfung des Landratsamts Tirschenreuth hat ergeben, dass die Friedhofssatzung zu überarbeiten ist; die Verwaltung hat dies nun erledigt. Der Gemeinderat hat diese Satzung beschlossen, sie tritt zum 1. August 2021 in Kraft.

Für die Bundestagswahl am 26. September haben die Gemeinderäte ein Erfrischungsgeld von 40 Euro für alle Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände sowie einen Zuschlag in Höhe von 10 Euro für Wahlvorsteher und Schriftführer festgelegt.

Den Bauanträgen über die Errichtung zweier Einfamilienhäuser im Rosenweg sowie der J.-B.-Lehner-Straße gab der Gemeinderat einvernehmlich die Zustimmung.

Verschiedenes

Weiter stimmten die Kommunalpolitiker dem Beitritt der Gemeinde Waidhaus als neuer Gesellschafter der Zukunftsenergie Nordoberpfalz GmbH (ZENO) mit Sitz im Aufsichtsrat und der entsprechenden Änderung des Gesellschaftervertrages zu.

Die Überprüfung der Wasserqualität des Badeweihers Thumsenreuth ergab einen einwandfreien und sauberen Zustand.

Zum Schluss der Gemeinderatssitzung stellte der Jugendbeauftragte der Gemeinde, Andreas Heinz, das diesjährige Ferienprogramm vor. Auch in den Sommerferien 2021 wird es ein abwechslungsreiches Programm mit zahlreichen Aktivitäten geben, bei denen auch die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen sowie die Vorgaben des Landratsamts eingehalten werden.

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