In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab beriet das Gremium um Gemeinschaftsvorsitzenden Werner Prucker über die Jahresrechnung und den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft beider Gemeinden. Auch die gemeinsame Kläranlage stand auf der Tagesordnung.
Zunächst fand die Entlastung der Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab statt. Für das Haushaltsjahr 2021 war es nicht nötig, für die Zahlungsbereitschaft der Gemeinschaftskasse entsprechende Kassenkredite in Anspruch zu nehmen. Für das Haushaltsjahr 2022 beträgt der Einwohnerstand der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab insgesamt 2551 Einwohner (Stand Juni 2021). 1104 Bürgerinnen und Bürger lebten in der Gemeinde Reuth, 1447 Einwohner in Krummennaab.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 sieht einen Verwaltungshaushalt von über 816.000 Euro in den Einnahmen und Ausgaben vor. Der Vermögenshaushalt beläuft sich in den Ein- und Ausgaben auf 10.000 Euro. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben werden auch in diesem Jahr nicht aufgenommen. Zu den wichtigsten Einnahmen der Verwaltungsgemeinschaft zählen neben der Verwaltungsumlage auch die Umlage für die Kläranlage sowie Zuweisungen vom Land. Ihnen gegenüber stehen Ausgaben vor allem für das Personal sowie dem Betrieb der gemeindlichen Kläranlage. „Insgesamt ist von einer geordneten und soliden Kassenlage zu berichten“, so Prucker. „Ausgaben in der Verwaltungsgemeinschaft sind immer Investitionen oder Reparaturen“, so Prucker in seinen Ausführungen.
Über eine mögliche Investition in die Kläranlage wurde in der Sitzung diskutiert. Um für etwaige Stromausfälle, sei es durch Unfälle oder Unwetter, bei der Entsorgung des Abwassers gerüstet zu sein, sei es angebracht, für den Betrieb der Kläranlage über die Anschaffung eines Notstromaggregates nachzudenken. Somit könnte im Fall eines Falles ein weiterer Betrieb der Anlage gewährleistet werden. „Bisher gab es zum Glück noch keinen längeren Stromausfall über ein bis zwei Stunden hinaus, aber in der derzeitigen Situation mit der Ukrainekrise, möglichen Unwetterereignissen und bei dem immer weiter steigenden Energiebedarf sollte man für die Zukunft gewappnet sein“, so der Vorsitzende. Über ein solches Aggregat wäre dann eine schnelle Ersatzversorgung möglich. Das Gremium einigte sich darauf, zunächst Kostenangebote einzuholen und dann in der nächsten Sitzung über diese zu beratschlagen. Auch über alternative Optionen zur Entsorgung des Abwassers im Falle eines Stromausfalles werde bis dahin nachgedacht.
Zudem erläuterte Bauamtsleiter Gerhard Streibelt den Anwesenden die Notwendigkeit eines Neuerlasses für die Benutzungsordnung der Kläranlage. Mit Abschluss der Kläranlagensanierung kann seit Ende 2019 die Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen über die Kläranlage Krummennaab angeboten werden. Somit konnten seitdem die Betreiber dieser Kleinanlagen aus der Umgebung Fäkalschlamm ortsnah entsorgen. In den letzten beiden Jahren wurde das Angebot gut angenommen. Aufgrund gestiegener Betriebskosten muss nun das Entgelt für die Entsorgung des angelieferten Fäkalschlamms neu kalkuliert und angepasst werden. Das Entgelt für die Entsorgung beträgt nun 58 Euro pro Kubikmeter angelieferten Fäkalschlamm. Weiter stimmten die Ehrenamtlichen für den Wechsel der Informationstechnologie der Verwaltungsgemeinschaft. Aktuell arbeitet die Verwaltung mit dem TERA- und GIS-Verfahren bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Mittelfristig wird sich die AKDB aus diesem IT-Bereich zurückziehen, sodass ein frühzeitiger Umstieg zu RIWA sinnvoll sei. Zudem biete dieses Unternehmen dann eine Mehrfachlizenz an, sodass, anders als derzeit, alle Zugangsberechtigten gleichzeitig arbeiten können. Wenn alle Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft im neuen System geschult sind, soll die Verwaltung ab dem Herbst dieses Jahres umgestellt werden. Die Anwesenden wurden abschließend über die Änderung der Rechtsform des Landkreis-Service-Centers vom Landkreis Tirschenreuth informiert. Hierzu wurde ebenfalls der neue Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbands übermittelt. Die Gemeinschaftsversammlung stimmte dem Inhalt des Entwurfs zu und beauftragten den Gemeinschaftsvorsitzenden Werner Prucker mit dem Vollzug der Änderung der Rechtsform des Landkreis-Service-Centers.