I. Auskunft an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige – nicht das Kirchenmitglied selbst – kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Die Auskunftssperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
II a) Auskunft an Parteien
Im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene darf die Meldebehörde gemäß § 50 Abs. 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften von nach dem Lebensalter bestimmten Gruppen von Wahlberechtigten erteilen.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten werden dabei nicht mit übermittelt. Die Adressen dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden. Sie sind vom Empfänger spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
b) Alters- und Ehejubilare
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde lt. § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
c) Auskunft an Adressbuchverlage
Adressbuchverlagen darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und aktuelle Anschriften aller Einwohner erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
III. Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz jeweils zum 31. März eines jeden Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen.
Die Bürger haben das Recht, bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann eingelegt werden mit dem unten erhältlichen Vordruck bei der
Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab, Hauptstr. 1, 92703 Krummennaab
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
In der letzten Sitzung des Gemeinderats im Dezember standen zahlreiche
Beschlüsse, Förderangelegenheiten sowie die traditionelle Ehrensitzung auf dem Programm. Die
Erste Bürgermeisterin Marion Höcht eröffnete die Sitzung mit einem Dank für die gute
Zusammenarbeit im Jahr 2025.
Zu Beginn beschloss der Gemeinderat, die Jugendarbeit der örtlichen Vereine erneut finanziell zu
unterstützen. Der Ski- und Tennisclub Krummennaab erhält 200 Euro, der Kleintierzuchtverein
B800 Krummennaab/Erbendorf 350 Euro, der TSV Krummennaab 1.800 Euro und die
Schützengemeinschaft 1898 1.400 Euro. Die Gemeinde betonte, wie wertvoll die Jugendarbeit aller
Vereine für das gesellschaftliche Leben vor Ort sei.
Im Hinblick auf die kommende Kommunalwahl legte das Gremium außerdem das Erfrischungsgeld
für Wahlhelfer fest. Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände erhalten 40 Euro, Wahlvorsteher
und Schriftführer 50 Euro. Für die Mitglieder des Wahlausschusses wurde eine Entschädigung von
20 Euro pro Sitzung beschlossen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung geplanter Investitionen, die über die
Leader-Förderung unterstützt werden sollen. Dabei geht es um die Aufwertung des Dorfplatzes
sowie um die Einrichtung der Teeküche im Sozialen Zentrum. Für diese Maßnahme war ein
Beschluss zur Kostenübernahme und künftigen Nutzung erforderlich. Die Gesamtkosten betragen
rund 70.000 Euro, von denen etwa 60 Prozent – rund 42.000 Euro – über Fördermittel gedeckt
werden sollen. Der Gemeinderat entschied einstimmig, die verbleibenden Kosten zu übernehmen.
Um beim Neubau des Sozialen Zentrums Verzögerungen zu vermeiden, beschloss die Gemeinde
zudem die Anschaffung einer Winterbauheizung. Diese wird benötigt, damit die Verputzarbeiten
trotz winterlicher Temperaturen planmäßig fortgeführt werden können. Eigentlich soll das Gebäude
künftig über Fernwärme beheizt werden, jedoch ist die dafür notwendige Übergabestation aufgrund
von Lieferengpässen noch nicht verfügbar. Den Auftrag für die Winterbauheizung erhielt die Firma
Ertl aus Waldthurn zum Angebotspreis von 7.937,30 Euro brutto.
Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Bürgermeisterin Höcht darüber, dass die letzten beiden
in Frage kommenden Flächen für mögliche Windenergieanlagen gestrichen werden mussten. Grund
hierfür ist das Vorkommen der geschützten Flussperlmuschel. Damit kann die Gemeinde derzeit
keine Flächen für Windkraft zur Verfügung stellen.
Anschließend wurde ein Bauantrag für ein Vorhaben in der Ringstraße 7 im Ortsteil Scheibe
behandelt. Der Gemeinderat stimmte sowohl dem Bauantrag als auch der dafür notwendigen
isolierten Befreiung vom Bebauungsplan zu.
Für Januar kündigte Höcht außerdem die Einreichung eines Förderantrags bei der Steinwald-Allianz
im Rahmen der Kleinförderprojekte an. Die Gemeinde möchte zwei neue Rutschen anschaffen –
eine für den Bürgerpark und eine weitere für den Erlenweiher.
Den feierlichen Abschluss der Sitzung bildete die Ehrensitzung. Dabei wurden mehrere
Bürgerinnen und Bürger für besondere Verdienste geehrt. Mit dem Ehrenzeichen der Gemeinde in
Bronze ausgezeichnet wurden Mila Schieder und Luis Busch. Mila Schieder qualifizierte sich
bereits 2023 in der Disziplin Luftpistole für die Deutschen Meisterschaften. 2025 errang sie den
Meistertitel im Einzel und holte gemeinsam mit ihrer Mannschaft die Bronzemedaille. Luis Busch
ist erfolgreicher Leichtathlet und Oberpfalzmeister in den Disziplinen Hürden, Diskus, Speer, Kugel
und Stabhochsprung. Zudem ist er bayerischer Meister im Neunkampf – und dies neben vielen
weiteren sportlichen Erfolgen.
Mit dem gemeindlichen Ehrenzeichen in Silber wurden Christine Höllerer, Angelika Hederer und
Florian Mattes ausgezeichnet. Christine Höllerer wirkte 55 Jahre im evangelischen Posaunenchor
mit und gab über zwei Jahrzehnte Flötenunterricht. Heute engagiert sie sich beim „Freien Singen“
des Steinwaldnetzes. Angelika Hederer leitet seit 15 Jahren die „Quersinger“ der Gemeinde, die –
so Höcht – aus dem kulturellen Leben Krummennaabs nicht mehr wegzudenken sind. Florian
Mattes wurde für seine Autorentätigkeit geehrt. Mit inzwischen fünf veröffentlichten Werken,
zuletzt „Dann kummt der Guzergaggl“ (2025), mache er die Heimat literarisch lebendig. Seit 2007
widmet er sich dem Schreiben.
Mit dem gemeindlichen Ehrenzeichen in Gold wurde Norbert Hederer ausgezeichnet. Er führte über
36 Jahre die Kasse der Freiwilligen Feuerwehr Thumsenreuth – eine Aufgabe, „vor der sich viele
drücken würden“, wie Höcht betonte. Hederer erledigte seine Arbeit stets akribisch, loyal und mit
viel Humor, ohne jemals großes Aufheben darum zu machen.
Mit herzlichen Dankesworten und einem Ausblick auf das kommende Jahr beendete die
Bürgermeisterin die letzte Gemeinderatssitzung und verabschiedete das Gremium in die
Weihnachtszeit.
Text: Tristan Hagspiel
Das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat zur Kommunalwahl am 08.03.2026 die Frist für die Erteilung von Wahlscheinen auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher war es der 41. Tag vor der Wahl) vor einiger Zeit neu festgelegt.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen dürfen somit erst deutlich später als bei bisherigen Wahlen, und zwar frühestens ab Montag, 16.02.2026, durch das Wahlamt postalisch versandt werden.
Sofern Sie sich zum Zeitpunkt des Versands im Ausland aufhalten sollten, kann das bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen womöglich zu Problemen führen. Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab wird Auslandspost zwar zuerst versenden, übernimmt aufgrund der gesetzlichen Regelung aber keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung im Ausland. Zudem ist für die Rücksendung der Wahlunterlagen eine gewisse Postlaufzeit zu berücksichtigen. Eine Möglichkeit im Ausland zu wählen besteht nicht.
Online können die Briefwahlunterlagen ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung (das ist etwa Anfang Februar 2026), längstens aber bis Freitag, 27.02.2026, 24.00 Uhr, beantragt werden. Danach können sie nur noch persönlich im Wahlamt bzw. mit Vollmacht für eine andere Person abgeholt werden. Hintergrund ist der Umstand, dass nach diesem Termin eine rechtzeitige postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf u. U. nicht mehr sichergestellt ist.
Das Wahlamt bittet beim Einlegen der Stimmzettel und der Erklärung über die persönliche Kennzeichnung der Abstimmung zu beachten, dass es sich um vier getrennte Wahlen handelt. Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen auf dem Merkzettel und den Beschriftungen der jeweiligen Umschläge, die Sie mit Ihren Wahlunterlagen erhalten. Falsch verpackte Wahlunterlagen können dazu führen, dass Ihre Abstimmung ungültig ist.
Ab dem 17.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 können die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Die Ausgabe findet wie immer im Rathaus Krummennaab, Zi.-Nr. EG 01, statt.
Bitte bringen Sie bei der Abholung einen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchten, so ist zwingend auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung komplett auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Bitte beachten Sie hier vor allem die jeweils zutreffenden Unterschriften.
Stand: Dezember 2025
Rathaus und Bürgerbüro
Hauptstraße 1
92703 Krummennaab
Tel: 09682 9211-0
E-Mail: poststelle@krummennaab.de