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Mitteilung des Abfallwirtschaftszentrums Steinmühle

Abfallwirtschaftszentrum Steinmühle: Überhängende Äste und Hecken behindern Müllfahrzeuge und gefährden den Verkehr

Zuletzt meldete das vom Landkreis beauftragte Entsorgungsunternehmen vermehrt Probleme durch Äste und Hecken, die in den Straßenraum hineinragen. Zu breit gewachsene Pflanzen beeinträchtigen zunehmend die Verkehrssicherheit sowie den reibungslosen Ablauf der Abfallentsorgung. Wegen zu enger Durchfahrten oder zugewachsener Standplätze konnten Abfallbehälter stellenweise nicht geleert werden.

Um dies zu vermeiden, bittet das AWZ alle Grundstückseigentümer, in den öffentlichen Raum hineinragende Bäume, Hecken und Sträucher unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise zurückzuschneiden.

Durchfahrtshöhe:

Mindestens 4,50 Meter (Bäume und Sträucher über der Fahrbahn müssen bis zu dieser Höhe vollständig zurückgeschnitten werden.)


Fahrstreifenbreite:

Mindestens 3,55 Meter (Bäume, Hecken, Sträucher sind zurückzuschneiden, wenn diese Mindest-Fahrstreifenbreite unterschritten ist.)

Bitte bedenken Sie, dass eine freie Durchfahrt nicht nur für Müllfahrzeuge wichtig ist, sondern im Ernstfall auch Einsatzfahrzeugen wie Rettungsdienst oder Feuerwehr ein ungehindertes Passieren ermöglicht.

Rechtliche Hinweise und Naturschutz

Grundstückseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Bepflanzung so zu pflegen, dass keine Gefahr für den Straßen- und Fußgängerverkehr entsteht (Verkehrssicherungspflicht). Dazu gehört auch das unverzügliche Entfernen von abgestorbenen Ästen (Totholz).

Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird klargestellt:

Es geht hierbei ausschließlich um notwendige Rückschnitte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Rechtsgrundlage: §39 Absatz 5, Satz 2, Nr. 2 Buchstabe c BNatschG). Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen ist jederzeit zulässig, sofern keine Vögel darin nisten oder sich Fledermäuse an dem Gehölz befinden.

Darüber hinaus gehende radikale Rückschnitte oder Auf-den-Stock-Setzen sind erst wieder ab Oktober erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Malzer

____________________________________ Landratsamt Tirschenreuth Landkreisverwaltung
Sachgebiet 440 Abfallwirtschaftszentrum                         Steinmühle 33 95666 Mitterteich   Tel.:   0 96 33/ 923193-21 Fax:   0 96 33/ 923193-90 E-Mail: stefanie.malzer@tirschenreuth.de Internet: www.awz-tir.de  
               

Gemeinderatssitzung vom 14. Juli 2026

Wassergebühren sinken ab 2027 – Gemeinderat vergibt Winterdienst und bringt Ortsentwicklung voran

Ein zentrales Thema der Julisitzung war der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Hintergrund ist eine aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein rückwirkender Erlass entsprechender Satzungen nicht mehr empfohlen wird. Deshalb treten die neuen Gebühren erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es dabei eine erfreuliche Nachricht: Der Wasserpreis sinkt um 1,05 Euro je Kubikmeter auf künftig 1,89 Euro. Möglich wird dies unter anderem durch die Sanierung von Leckagen, geringere Wasserverluste und einen insgesamt sparsameren Wasserverbrauch.

Anders sieht es bei der Entwässerung aus. Der Gemeinderat beschloss auch den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Abwassergebühr steigt ab 2027 um 1,61 Euro auf 4,97 Euro je Kubikmeter. Als Gründe wurden die Betriebskostenumlage, kleinere Sanierungsmaßnahmen sowie die Tatsache genannt, dass die Gebühren in den vergangenen beiden Jahren nicht neu kalkuliert wurden. Insgesamt fallen in der Gemeinde jährlich rund 51.000 Kubikmeter Abwasser an. Von der Steinwaldgruppe werden jährlich 85.000 Kubikmeter Wasser bezogen; bis Juli 2026 wurden bereits rund 44.000 Kubikmeter verbraucht, sodass sich die Gemeinde nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin im kalkulierten Rahmen bewegt. Unter dem Strich erhöhen sich die Kosten für Wasser und Abwasser ab 2027 damit um rund 55 Cent je Kubikmeter.

Einstimmig bis auf eine Gegenstimme vergab der Gemeinderat den Winterdienst neu. Nachdem der bisherige Vertrag mit dem Maschinenring ordnungsgemäß gekündigt worden war, wurden fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich zwei Angebote gingen ein. Den Zuschlag erhielt als wirtschaftlichster Anbieter die Firma Dienstleistungen W. Legat. Im Rahmen der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde den Winterdienst nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten könne und müsse. Vorrang hätten insbesondere neuralgische Straßen und Plätze sowie Schulwege. Die Entscheidung, ob ein Einsatz erforderlich ist, trifft der Winterdienstunternehmer, der hierfür auch die Verantwortung trägt.

Für ein Teilstück der Ortsstraße am nördlichen Ortsrand von Kohlbühl wurden Asphaltierungsarbeiten vergeben. Aufgrund des schlechten Straßenzustands erhält die Firma Hans Braun aus Rothenstadt als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag zum Angebotspreis von rund 25.000 Euro brutto. Gleichzeitig informierte die Verwaltung darüber, dass Asphaltierungsmaßnahmen derzeit allgemein sehr kostenintensiv seien. Aus diesem Grund müssen die ursprünglich geplanten Arbeiten in der Dammstraße im Ortsteil Scheibe mit geschätzten Kosten von rund 110.000 Euro auf das kommende Jahr verschoben werden.

Kenntnis nahm das Gremium außerdem von den Ergebnissen der turnusmäßigen Brückenprüfungen. Insgesamt wurden in diesem Jahr acht gemeindliche Brücken untersucht. Die Bewertungen bewegen sich weiterhin in einem ausreichenden Bereich, sodass derzeit keine größeren Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Lediglich kleinere Pflegearbeiten sind vorgesehen.

Auch im Bereich Baurecht standen mehrere Entscheidungen an. Nachdem der Gemeinderat bereits in der vergangenen Sitzung die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Krummennaab Mitte“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen hatte, wurde nun der Geltungsbereich erweitert. Künftig werden alle öffentlichen Gebäude in die Planung einbezogen. Ziel ist die Festlegung der zulässigen Nutzungsarten als Dorfgebiet, Mischgebiet beziehungsweise Gemeinbedarfsflächen. Der Gemeinderat beschloss hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde außerdem für den Bau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker im Ortsteil Scheibe erteilt.

Nachträglich stimmte das Gremium einem geprüften Nachtrag für die Baumeisterarbeiten am Sozialen Zentrum zu. Notwendig wurde dieser, weil der Schmutzwasserkanal zwischen Bestandsgebäude und dem neu verlegten öffentlichen Kanalanschluss im Platzerweg bislang noch nicht verbunden war. Für diesen sogenannten Lückenschluss entstehen zusätzliche Kosten von rund 25.000 Euro brutto.

Diskutiert wurde auch die Situation am Spielplatz in der Johann-Baptist-Lehner-Straße. Der Gemeinderat entschied, den Spielplatz bis zur Fertigstellung des Sozialen Zentrums geschlossen zu halten. Während der laufenden Bauarbeiten wäre eine ausreichende Absicherung des Geländes mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Gleichzeitig verwies die Gemeinde auf zahlreiche Ausweichmöglichkeiten im Gemeindegebiet, darunter den Spielplatz im Bürgerpark, den Spielplatz „Blaue Stunde“ im Ortsteil Scheibe, den Spielplatz in Thumsenreuth, die Spielgeräte auf der Schulwiese außerhalb der Schulzeiten ab 16 Uhr sowie das Spielgelände am Erlenweiher.

Zum Abschluss der Sitzung dankte Bürgermeisterin Marion Höcht der Freiwilligen Feuerwehr für das gelungene Feuerwehrfest, das bei bestem Wetter zahlreiche Besucher angezogen hatte. Außerdem informierte sie darüber, dass die Übergabe an den neuen Jugendbeauftragten inzwischen erfolgt ist. Die Anmeldung für das Ferienprogramm startet am 19. Juli. Kinder und Jugendliche dürfen sich erneut auf ein abwechslungsreiches Angebot freuen.

Text: Verena Schieder

Abschluss der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Tirschenreuth

Nach dreijähriger Geländearbeit hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Lebensraumerfassung wildlebender Tierarten im Landkreis Tirschenreuth abgeschlossen. Im Zentrum standen Vorkommen aus den Artengruppen Reptilien (Kreuzotter und Zauneidechse), Amphibien (nur der Feuersalamander), Libellen, Tagfalter und Heuschrecken.

Um die Vorkommen dieser Artengruppen überprüfen zu können, wurden anhand fachlicher Kriterien Untersuchungsflächen ausgewählt und anschließend im Gelände unter die Lupe genommen. In den Jahren 2023 und 2024 konnten über 600 Lebensräume von Artengemeinschaften dokumentiert und ca. 8000 Artnachweise verschiedener Tierarten erbracht werden. Die Ergebnisse der Geländearbeiten sind am LfU in eine Datenbank eingearbeitet (Karla.Natur-Datenbank). Sie finden bei Planungsvorhaben Berücksichtigung und stellen eine Entscheidungsgrundlage dar für effiziente Maßnahmen zum Artenschutz, in der Landschaftspflege oder im Vertragsnaturschutzprogramm.

Die Naturschutzfachkartierung ist eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachlich begründete Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz und die Biodiversität bedeutsam und erhaltenswert sind. Sie hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Mögliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung der Flächen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.

Datenanfragen können an die Datenstelle des LfU über das Formular im Internetangebot gestellt werden: https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/datenbezug/

Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden Sie auf der Homepage des LfU unter: https://www.lfu.bayern.de/natur/naturschutzfachkartierung/index.htm

Dr. Monika Kratzer
Präsidentin
Bayerisches Landesamt für Umwelt