Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wird für die Nutzung ab 1. Juni 2022 der Betriebskostenanteil von 0,35 Euro je gefahrenen Kilometer auf 0,50 Euro angepasst.
Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wird für die Nutzung ab 1. Juni 2022 der Betriebskostenanteil von 0,35 Euro je gefahrenen Kilometer auf 0,50 Euro angepasst.
Die Finanzverwaltung hat den Gemeinden mitgeteilt: Auch die Kommunen erhalten im Zuge der Grundsteuerreform viele
Treffen der Vereinsvertreter zur Kartellsitzung am Dienstag, 7. Januar 2025, um 19.00 Uhr im Sportheim
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