Zu einer Klausurtagung lud Bürgermeisterin Marion Höcht den Gemeinderat ins Kloster Waldsassen ein – neue Impulse für Krummennaab sind gesetzt.
Schwester Sophia von der Abtei Waldsassen begrüßte ihre Gäste in den eindrucksvollen Mauern des Klosters. Für zwei Tage zog sich der Gemeinderat Krummennaab an einem Wochenende vor dem Corona Lockdown Light zurück, um die Planungen der nächsten Jahre für die Gemeinde zu diskutieren. Dazu holte sich Bürgermeisterin Marion Höcht professionelle Unterstützung mit Herrn Grubwinkler und Herrn Zink vom Büro Identität & Image aus Eggenfelden ins Haus, die über eine 30-jährige Erfahrung im Bereich der Ausarbeitung ganzheitlicher Entwicklungskonzepte verfügen.
Am ersten Tag galt es die aktuelle Situation in der Gemeinde zu bewerten und Schulnoten für verschiedene Bereiche wie Nahversorgung, Wohnen oder Ortsbild zu vergeben. Hier zeigte sich bereits, dass alle Räte ein sehr ähnliches Bild von Krummennaab haben und jedem die Problempunkte bewusst sind. In einer anschließenden Diskussion ging Grubwinkler durch gezieltes Hinterfragen näher auf die Themen ein und schärfte den Gemeinderäten den Blick auf ihren Ort. Auch über positive Entwicklungen in der Gemeinde debattierte die Gruppe und im Themenbereich Freizeit zeigten sich alle sehr zufrieden.
Bereits früh am Morgen setzte am nächsten Tag die Ratsklausur fort und nach einem ausgewogenen Frühstück behandelte das Gremium verschiedene Entwicklungsfelder für Krummennaab. In einer sehr kollegialen und konstruktiven Atmosphäre arbeiteten die Gemeinderäte effizient und zielgerichtet die vorgegebenen Felder ab. Auf die drei Themenschwerpunkte Dorfladen, Bearbeitung von Leerständen und Gesellschaftliches Leben wurde näher eingegangen und in Gruppen mögliche Visionen und notwendige Projektschritte ausgearbeitet.
Als Ergebnis entwickelte sich ein terminierter Aktionsplan, dieser Aufgaben bis zum ersten Quartal 2022 umfasst. Die Bürgermeisterin und das Ratsgremium waren sich am Schluss der Veranstaltung einig, dass die Ratsklausur ein voller Erfolg war und eine fundierte Basis für die gemeinsame Kommunalarbeit zum Wohl aller Bürger darstellt.
Liebe Bürger,ab Mittwoch erfolgt ein zweiter Lockdown, um eine dritte Welle zu vermeiden. Wir bitten Sie sich an die Hygieneregeln zu halten. Nur gemeinsam schaffen wir diese außergewöhnliche Zeit, auch wenn es einem um die Weihnachtszeit schwer fällt. Seien Sie solidarisch und tragen Sie aktiv zum Schutz ihrer Mitbürger bei und folgen Sie den Regeln.

Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie im Überblick / Maßnahmen ab dem 16. Dezember. 2020
Mehr: http://q.bayern.de/mpk-13-dezember
Alle reden von Solidarität, Du ergreifst die Initiative und tust etwas dafür.
Hier lesen Sie mehr.
Aus gegebenen Anlass weist die Gemeinde Krummennaab noch einmal auf die erlassene Hundehaltungsverordnung vom 16. Mai 2019 (einsehbar unter https://www.krummennaab.de/die-gemeinde/rathaus/satzungen.html) hin. § 2 der Hundehaltungsverordnung regelt das Verhalten im restlichen Gemeindegebiet ohne Anleinzwang (Verbote) wie folgt:
(1) Wer Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe mind. 50 cm) in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen des übrigen Gemeindegebiets Krummennaab mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
(2) Auf Sportanlagen, Kinderspielplätzen und in Kindergärten und deren näheren Umgriff des gesamten Gemeindegebietes Krummennaab sowie bei größeren Veranstaltungen auf öffentlichen Grundflächen und Plätzen ist das Mitführen von Kampfhunden und großen Hunden grundsätzlich untersagt. Zum näheren Umgriff gehören die unmittelbar angrenzenden Flächen, insbesondere die Bereiche, in denen sich die Aufsichtspersonen der Kinder regelmäßig aufhalten (z. B. Ruhebänke, Wegflächen im Bereich der Spieleinrichtungen, usw.). Auch ein Mitführen an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
Zusätzlich weist § 1 Abs. 3 der Hundehaltungsverordnung auf die ständige Aufsichtspflicht bzw. ständige Einflussnahme auf den Hund beim freien Umherlaufen in Gemeindegebiet ohne Anleinzwang hin.
Wer einen Hund nicht unter Aufsicht führt oder einen Hund auf Sportanlagen, Kinderspielplätzen und in Kindergärten mitführt, begeht zu diesem Zeitpunkt eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße belegt werden kann (gem. § 5 Nr. 3 und 4 der Hundehaltungsverordnung).
Auch nimmt die Gemeinde Krummennaab jeglichen Abstand von Internetaufrufen auf Facebook, Twitter oder sonstigen sozialen Medien hinsichtlich dieses Themas. Die Gemeinde Krummennaab unterstützt weder solche Aufrufe noch ist sie daran beteiligt. Initiatoren von solchen Aufrufen sollten die Konsequenzen ihres Tun´s und deren Folgen bewusst sein.
Zu guter Letzt möchte die Gemeinde Krummennaab auch noch einmal auf die zunehmende Verkotung des an den Ortsteilen Scheibe und Krummennaab vorbeilaufenden Fichtelnaabradweges trotz aufgestellter Hundekotbehälter mit Hundekotbeutel hinweisen. Dieser Zustand ist in keinster Weise akzeptabel und wird auch nicht geduldet. Ein Vergehen wird ebenfalls streng geahndet.
Wir appellieren an alle die Regelungen zu beachten und einzuhalten!
Um bei kurzfristigen und notwendigen Sperrungen des Wassers im Gemeindegebiet Krummennaab aufgrund von Rohrbrüchen oder ähnlichen Notlagen schnell die Bevölkerung zu informieren, werden in Zukunft die betroffenen Bürger per Lautsprecherdurchsagen mit dem Feuerwehrauto darauf hingewiesen. Des Weiteren prüft die Gemeinde eine mögliche Bekanntgabe über die Warn-App NINA. Für die Gebiete Tulpenstraße, Flurstraße und Scheibe können sich Freiwillige (zwei bis drei Bürger) im Rathaus melden, die zusätzlich per Telefon informiert werden und die Information an der Nachbarschaft weitergeben. In diesen Gebieten muss aufgrund einer fehlenden Ringleitung immer sehr großräumig abgesperrt werden. Bürgermeisterin Marion Höcht gibt außerdem bekannt, dass eine neue Ringleitung für das erste Halbjahr 2021 geplant ist.
Liebe Bürger der Gemeinde Krummennaab,
die Spannung steigt! Alle Zahlen für die Adventsfenster sind nun vergeben, sodass wir am 1. Dezember in allen drei „Spazierzonen“ loslegen können! Bereits jetzt möchten wir uns bei den vielen „Bewerbern“ bedanken, die gerne mitmachen wollten; wir sind immer noch überwältigt von den vielen Anfragen und hoffen, dass diejenigen, die nicht gezogen worden sind, nicht allzu traurig sind. Es gibt noch folgende Hinweise zu den Spazierzonen, damit auch alle Zahlen gefunden werden können:
Zone 1: Krummennaab – Kernort Krummennaab
Zone 2: Thumsenreuth – Thumsenreuth, Kohlbühl und Steinbühl
Zone 3: Scheibe – Scheibe, Lehen und Trautenberg
Zudem haben wir ein paar Highlights innerhalb jeder Zone, also macht euch auf den (Spazier-)Weg, haltet die Augen offen und schaut euch auch die Gärten genau an! Nicht vergessen: Wer beim Suchspiel mitmachen und tolle Preise gewinnen möchte, wirft den ausgefüllten Laufzettel bis spätestens 27.12.2020 in den Postkasten im Rathaus Krummennaab.

Das „Ein-Dorf-soll-leuchten“-Team wünscht allen Bürgern der Gemeinde bereits jetzt eine schöne Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit!
In der Weihnachtsbäckerei, gibt es manche Leckerei….
Ihr könnt immer bis zum Freitag eure Adventsbox unter 09682/1643 oder 01607911625 bestellen. Die Backspezialitäten sind alle aus eigener Hand produziert.
Das Sportheim TSV Krummennaab freut sich auf ihre Bestellungen.
wünschen Ihnen unsere Quersinger mit ihrem Lied „Kerzenschein“.
Gleichzeitig gratulieren wir dem Chor zu ihrem 10-jährigen Jubiläum und freuen uns auf noch viele weitere Konzerte.
Rathaus und Bürgerbüro
Hauptstraße 1
92703 Krummennaab
Tel: 09682 9211-0
E-Mail: poststelle@krummennaab.de