Im Jahr 2015 wurden die Vereinbarungen zum § 72 a Bundeskinderschutzgesetz zwischen dem Jugendamt und den Vereinen im Landkreis, die Jugendarbeit betreiben, geschlossen.
Da die Fünf-Jahresfrist der Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses 2020 endete werden die Vereine seitens des Jugendamtes erinnert, dass entsprechend tätige Personen in der Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen erneut ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis beim Kreisjugendamt Tirschenreuth vorlegen sollen. Näheres unten in der Pressemitteilung.