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Nach dreijähriger Geländearbeit hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Lebensraumerfassung wildlebender Tierarten im Landkreis Tirschenreuth abgeschlossen. Im Zentrum standen Vorkommen aus den Artengruppen Reptilien (Kreuzotter und Zauneidechse), Amphibien (nur der Feuersalamander), Libellen, Tagfalter und Heuschrecken.
Um die Vorkommen dieser Artengruppen überprüfen zu können, wurden anhand fachlicher Kriterien Untersuchungsflächen ausgewählt und anschließend im Gelände unter die Lupe genommen. In den Jahren 2023 und 2024 konnten über 600 Lebensräume von Artengemeinschaften dokumentiert und ca. 8000 Artnachweise verschiedener Tierarten erbracht werden. Die Ergebnisse der Geländearbeiten sind am LfU in eine Datenbank eingearbeitet (Karla.Natur-Datenbank). Sie finden bei Planungsvorhaben Berücksichtigung und stellen eine Entscheidungsgrundlage dar für effiziente Maßnahmen zum Artenschutz, in der Landschaftspflege oder im Vertragsnaturschutzprogramm.
Die Naturschutzfachkartierung ist eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachlich begründete Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz und die Biodiversität bedeutsam und erhaltenswert sind. Sie hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Mögliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung der Flächen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Datenanfragen können an die Datenstelle des LfU über das Formular im Internetangebot gestellt werden: https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/datenbezug/
Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden Sie auf der Homepage des LfU unter: https://www.lfu.bayern.de/natur/naturschutzfachkartierung/index.htm
Dr. Monika Kratzer
Präsidentin
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Die DB InfraGO AG führt im Rahmen des Oberbauprogramms 2026 in der Zeit vom 27.06. – 14.09.2026 Gleis- und Weichenerneuerungen in den Bahnhöfen Weiden, Neustadt, Windischeschenbach, Reuth und Wiesau durch.
Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Die DB InfraGO ist jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.
Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.