Bekanntmachungen

Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

Die Finanzverwaltung hat den Gemeinden mitgeteilt:

Auch die Kommunen erhalten im Zuge der Grundsteuerreform viele Nachfragen, insbesondere zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke.

Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Wir bitten Sie die Bürgerinnen und Bürger bei Nachfragen darauf hinzuweisen, dass die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.

An alle Familien, die einen Pflegefall haben

Für nicht wiederverwendbare Pflegehilfsmittel (Unterlagen, Schutzschürzen, Gummihandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel & Co.) zahlen die Krankenkassen 40 € / Monat (Pflegepaket).

Sprechen Sie mit Ihrer Kasse und Ihrem Versorger. Informieren Sie bitte auch Ihnen bekannte Pflegepersonen, die diesen Aushang nicht gelesen haben.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Info gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Angela Haderer
Behindertenbeauftragte der Gemeinde Krummennaab

zu erreichen unter:
AH-BehindBA-Kru[at]Kabelmail.de
Tel. 09682-8069313